AufgabeBauberatung

Vor der Durchführung auch kleiner baulicher Maßnahmen erkundigen Sie sich am besten beim Landratsamt, ob das geplante Objekt genehmigt werden muss oder ob es genehmigungsfrei errichtet werden kann. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße geahndet. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Maßnahme wieder beseitigt werden muss. Damit wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung stehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter (Bürgerservice Tel.: 09371 501-364) und bringen folgende Unterlagen zum Termin mit:

Vereinbaren Sie bitte immer einen Termin und bringen Sie folgende Unterlagen zum Beratungsgespräch mit:

  • einen aktuellen Lageplan
  • Unterlagen wie Bauzeichnungen oder Skizzen (beurteilungsfähige)
  • bei An- und Umbauten: bereits erteilte Baugenehmigungen (Bescheide und Pläne)
  • Fotos von der Umgebungsbebauung

Im Baurecht sind jedoch auch oft privatrechtliche Probleme zu lösen (z. B. aus dem Miteigentumsverhältnis, wegen bestehenden Grunddienstbarkeiten oder zu nachbarlichen Pflanzabständen). Soweit der privatrechtliche Bereich betroffen ist, ist uns leider keine Beratung möglich. Hier bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir Sie auf eine anderweitige Klärung (z. B. untereinander im Nachbarschaftsverhältnis) oder Beratung (z. B. durch einen Rechtsnawalt) verweisen.

Eine Bauberatung ist kostenfrei.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Bereich Miltenberg
Infotelefon
09371 501-363 oder 36409371 501-79365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Bereich Obernburg
Infotelefon
09371 501-632 oder 63409371 50179-365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach.

Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach,Wörth..
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
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  • Informationssicherheit

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